Seit 1996 erstatte ich psychologische
Gutachten und Stellungnahmen im Sozialrecht. Beantwortet werden z.B. Fragestellungen zu den persönlichen intellektuellen Lern- und Leistungsmöglichkeiten, zur beruflichen Leistungsfähigkeit,
Dienstfähigkeit, Studierfähigkeit, in Betreuungssachen oder zur Notwendigkeit von Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe. Durch die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen bin ich als
Forensischer Sachverständiger für Sozial-, Zivil- und Verwaltungsrecht anerkannt.
Krankenhäusern stehe ich auf ärztliche Anordnung für externe psychologische Konsile zur Verfügung.